Übergangsvereinbarung zur Finanzierung der Kindertagesstätten 

„Ein erster Kompromiss“

Nach jahrelangem Streit haben Kommunen, Kirchen und andere freie Träger eine Vereinbarung getroffen, die zunächst bis zum Jahresende gilt. Foto: Sandra Hirschke / fundus-medien.de

Speyer (lk). Die Kitas in kirchlicher und anderer freier Trägerschaft in Rheinland-Pfalz bekommen nach drei Jahren schwieriger Verhandlungen von den Kommunen eine höhere Förderpauschale für Personal- und Sachleistungen. Darauf haben sich die Kommunen, Kirchen und anderen freien Träger in einer Übergangsvereinbarung für den Zeitraum Juli 2021 bis Ende 2024 verständigt.

Weitere Verhandlungen nötig

Diese Vereinbarung ist nötig, da das zum im Juli 2021 in Kraft getretene neue Kita-Gesetz nicht regelt, welche Kosten der Träger der Kita und welche die Kommune übernimmt. „Mit der Vereinbarung wurde ein erster Kompromiss gefunden, der für den genannten Zeitraum Sicherheit gibt“, berichtet Oberkirchenrat Markus Jäckle. "Allerdings ist festzuhalten, dass der Finanzierungsanteil der Kirchen noch viel zu hoch ist." Daher sind weitere Gespräche nötig, so muss die für den Zeitraum ab 1. Januar 2025 geltende Rahmenvereinbarung noch verhandelt werden. "Sollte innerhalb dieser Rahmenvereinbarung keine ausreichenden Kostendeckung ab 2025 zustande kommen, wird dies die Fortführung der Kindertagesstätten in Frage stellen", sagt Jäckle.